StartseitePortalNeueste BilderSuchenDownloadsWallpapersAnmeldenChatLogin

Teilen
 

 Filesharing-Abmahnungen: Oberlandesgericht stärkt Verbraucherrechte

Vorheriges Thema anzeigen Nächstes Thema anzeigen Nach unten 
AutorNachricht
Admin
Alien Space
Admin

King on Alien Space
Männlich Deutsch / Englisch
Alter : 43
Punkte : 7625
Anzahl der Beiträge : 1038
Anmeldedatum : 21.03.11
Positive Bewertung : 59
blank Filesharing-Abmahnungen: Oberlandesgericht stärkt Verbraucherrechte Blue-l10

Filesharing-Abmahnungen: Oberlandesgericht stärkt Verbraucherrechte Empty
BeitragThema: Filesharing-Abmahnungen: Oberlandesgericht stärkt Verbraucherrechte   Filesharing-Abmahnungen: Oberlandesgericht stärkt Verbraucherrechte EmptyDi 31 Mai 2011, 19:54

Filesharing-Abmahnungen: Oberlandesgericht stärkt Verbraucherrechte

Hamburg (ots) - Tausende von Abmahnungen werden jeden Monat an Verbraucher versendet, über deren Internetanschluss angeblich illegale Downloads getätigt wurden. Wer keine Unterlassungserklärung abgibt, muss mit einem Gerichtsverfahren rechnen. Auf den Kosten eines solchen Verfahrens und auf den Kosten der Abmahnung ...

Hamburg (ots) - Tausende von Abmahnungen werden jeden Monat an Verbraucher versendet, über deren Internetanschluss angeblich illegale Downloads getätigt wurden. Wer keine Unterlassungserklärung abgibt, muss mit einem Gerichtsverfahren rechnen. Auf den Kosten eines solchen Verfahrens und auf den Kosten der Abmahnung können die Abmahner nach einer neuen Gerichtsentscheidung aber durchaus sitzen bleiben.

Das OLG Köln (Az. 6 W 30/11) hat in einem Beschluss vom 20.05.2011 erstmals festgestellt, dass in einer Abmahnung keine Hinweise enthalten sein dürfen, die den Verbraucher von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abhalten können. Der abmahnende Buchverlag hatte die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, die sich auf alle Werke des Verlages erstrecken sollte. Obwohl dies weit über den tatsächlichen Unterlassungsanspruch hinausgeht, wurde in der Abmahnung mehrfach darauf hingewiesen, dass die Einschränkung der geforderten Erklärung deren Unwirksamkeit zur Folge haben könne. Wer auf eine solche Abmahnung nicht reagiert, muss die Kosten einer daraufhin ergangenen einstweiligen Verfügung nicht tragen, entschied das Oberlandesgericht.

"Alle derzeit abgemahnten Verbraucher sollten die von ihnen geforderte Unterlassungserklärung oder Kostenerstattung von einem Fachmann prüfen lassen, insbesondere auch, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist", empfiehlt Rechtsanwalt Patrick Richter von der Kanzlei Richter Süme aus Hamburg, die den betroffenen Verbraucher in dem Verfahren vertreten hatte. "Wir gehen davon aus, dass derzeit Tausende Abmahnungen existieren, die zu weit gefasst sind, sodass die Abmahner Kostenerstattung nicht verlangen können."

Quelle
Nach oben Nach unten
http://www.alienspace.biz
 

Filesharing-Abmahnungen: Oberlandesgericht stärkt Verbraucherrechte

Vorheriges Thema anzeigen Nächstes Thema anzeigen Nach oben 
Seite 1 von 1

 Ähnliche Themen

-
» Filesharing Abmahnungen - kann neues Gesetz den Abmahnwahn stoppen?
» The Witcher 2 keine Abmahnungen mehr
» Abmahnkosten bei Filesharing von Musikstücken
» Filesharing-Forderungen in Höhe von 90 Millionen Euro

Befugnisse in diesem ForumSie können in diesem Forum nicht antworten
Alien Space ::  Alien Space  :: Alien Space :: News-