ravemeister User
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| Thema: darf man zwei 400€ Jobs haben? Mo 07 Jan 2013, 05:08 | |
| Hallo und guten abend! Es gibt hunderte von Minijobs die frei sind, deswegen dachte ich mir ich mache zwei davon ;) Nein Spaß Wollte nur mal so wissen darf man zwei 400€ Jobs ausüben? ravemeister |
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light-hearted VIP
Alter : 34 Punkte : 4815 Anzahl der Beiträge : 67 Anmeldedatum : 16.07.11 Positive Bewertung : 3
| Thema: Re: darf man zwei 400€ Jobs haben? Mo 07 Jan 2013, 06:34 | |
| das wären dann zwei Jobs Steuerfrei, dass geht nicht |
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Yzumi User
Alter : 36 Punkte : 4240 Anzahl der Beiträge : 21 Anmeldedatum : 01.11.12 Positive Bewertung : 0
| Thema: Re: darf man zwei 400€ Jobs haben? Mo 07 Jan 2013, 07:15 | |
| das wäre schön |
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brother82 Alien Space Legende
Alter : 40 Punkte : 4905 Anzahl der Beiträge : 176 Anmeldedatum : 17.07.11 Positive Bewertung : 3
| Thema: Re: darf man zwei 400€ Jobs haben? Di 08 Jan 2013, 05:14 | |
| Darf ich zwei MiniJobs ausüben?- Antwort klick:
NEIN
evtl. wenn Du bei beiden Minijobs gleichzeitig unter der 400 Euro Grenze bleibst, könnte es gehen, was ich aber bezweifel.
Frage lieber nach bei Jobcenter etc....
Wann darf ich ein MiniJob ausüben?- Antwort klick:
Du darfst neben dein Hauptjob noch was dazu verdienen (z.b: 400€ Basis)
Kann man zwei Minijobs gleichzeitig haben?- Spoiler:
Grundsätzlich können auch zwei oder mehr "Minijobs" nebeneinander ausgeübt werden. Allerdings gilt es dabei verschiedenes zu beachten: zum einen haben die beteiligten Arbeitgeber, wie auch bei "normalen" Beschäftigungsverhältnissen, häufig ein berechtigtes Interesse daran, die jeweils zusätzliche Beschäftigung zu unterbinden. Zwar kann der Arbeitgeber die andere Tätigkeit nicht einfach pauschal untersagen, solange sich diese nicht negativ auf das bestehende Arbeitsverhältnis auswirkt. Was der Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht, ist grundsätzlich dessen Sache. Allerdings können durch übermäßige Arbeitsbelastung Interessen des Arbeitgebers verletzt werden, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise übermüdet zur Arbeit erscheint oder ähnliches. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die andere Tätigkeit verbieten. Insoweit ergeben sich hier keine Abweichungen zu "normalen" Vollzeittätigkeiten.
Quelle: recht-gehabt.de
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