| Wohnung Mietminderung durch Feuchtigkeit | |
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Autor | Nachricht |
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manti Alien Space süchtig
Punkte : 6021 Anzahl der Beiträge : 93 Anmeldedatum : 18.07.11 Positive Bewertung : 0
| Thema: Wohnung Mietminderung durch Feuchtigkeit Sa 29 Sep 2012, 04:51 | |
| Hallo ihr lieben, eine Freundin hat in ihrer Wohnung Feuchtigkeits-spuren die im Bad auch zu erkennen sind. Sie wollte jetzt wissen ob das schon ein Grund sei um die Miete zu kürzen? l.g manti |
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sammler User
Alter : 37 Punkte : 4722 Anzahl der Beiträge : 34 Anmeldedatum : 23.02.12 Positive Bewertung : 0
| Thema: Re: Wohnung Mietminderung durch Feuchtigkeit Sa 29 Sep 2012, 06:32 | |
| ich denke schon, bei Schimmel auf jeden Fall. |
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brother82 Alien Space Legende
Alter : 40 Punkte : 5098 Anzahl der Beiträge : 176 Anmeldedatum : 17.07.11 Positive Bewertung : 3
| Thema: Re: Wohnung Mietminderung durch Feuchtigkeit Sa 29 Sep 2012, 06:41 | |
| - Zitat :
Mietminderung 20%
LG Hannover, Urteil vom 27.09.1978 - 11 S 188/78, ZMR 1979, S. 47 (Küchenwand ist wegen undichter Fenster und daraus resultierender Feuchtigkeit z.T. schwarz geworden.).
LG Karlsruhe, Urteil vom 14.07.1998 - 8 O 208/98 (Schimmel und Feuchtigkeit in der Küche).
AG Bad Schwartau, Urteil vom 03.11.1987 3 C 1176/86, WM 1988, S. 55 (Neubaufeuchte mit Schimmelbildung; ohne besondere Vereinbarung gehört es nicht zu den Vertragspflichten den Mieters, durch übermäßiges Lüften und kostenaufwendiges Heizen eine feuchte Wohnung zum Austrocknen zu bringen.)
AG Hamburg, Urteil vom 09.01.1979 - 42 C 634/76, WM 1979, S. 103 (Feuchtigkeits- und Schimmelbefall in 8 Räumen eines Einfamilienhauses wegen undichten Daches.)
AG Köln, Urteil vom 23.05.1973 - 152 C 195/73, WM 1974, S. 241 (Feuchtigkeitsschäden im Wohn- und Schlafzimmer).
mehr:http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_feuchtigkeit.htm |
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tempel Alien Space Legende
Alter : 48 Punkte : 6173 Anzahl der Beiträge : 225 Anmeldedatum : 17.07.11 Positive Bewertung : 1
| Thema: Re: Wohnung Mietminderung durch Feuchtigkeit So 30 Sep 2012, 00:14 | |
| bevor du weniger Miete zahlst musst du dein Vermieter ein Brief schreiben, darauf hat er 14 Tage Zeit sich zu melden.
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ED User
Punkte : 4658 Anzahl der Beiträge : 10 Anmeldedatum : 16.03.12 Positive Bewertung : 0
| Thema: Re: Wohnung Mietminderung durch Feuchtigkeit So 30 Sep 2012, 19:11 | |
| Bei Schimmelbefall sollte deine Freundin schnell handeln! |
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limbus Alien Space Hypnotized
Alter : 40 Punkte : 6555 Anzahl der Beiträge : 562 Anmeldedatum : 17.07.11 Positive Bewertung : 14
| Thema: Re: Wohnung Mietminderung durch Feuchtigkeit Di 02 Okt 2012, 05:09 | |
| Wann die Miete gekürzt werden darf: Defekte Heizung, verschimmelte Wände, Baustelle - Zitat :
So lange der Mangel nicht behoben sei, könne der Mieter die Miete auch gekürzt lassen. Ausgenommen seien aber alle Schäden, die die Mieter selbst verursacht hätten.
Je nach Fall können sogar bis zu 100 Prozent der Miete einbehalten werden. Etwa, wenn Feuchtigkeitsschäden zu einer lebensgefährlichen gesundheitlichen Beeinträchtigung führen können (LG Berlin, GE 2009, 845). Ansonsten können Mieter 20 Prozent bei Feuchtigkeit in Küche und Wohnbereich abschlagen (LG Berlin GE 2011, 56), bei erheblichen Feuchtigkeitsschäden in einer Erdgeschosswohnung sogar 60 Prozent (AG Bad Vilbel WuM 96, 701).
Quelle: http://www.derwesten.de/wirtschaft/
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sensimilla Alien Space süchtig
Alter : 34 Punkte : 5828 Anzahl der Beiträge : 87 Anmeldedatum : 31.12.11 Positive Bewertung : 1
| Thema: Re: Wohnung Mietminderung durch Feuchtigkeit Mi 03 Okt 2012, 06:28 | |
| aber immer noch besser Mieter sein als Vermieter! |
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brother82 Alien Space Legende
Alter : 40 Punkte : 5098 Anzahl der Beiträge : 176 Anmeldedatum : 17.07.11 Positive Bewertung : 3
| Thema: Re: Wohnung Mietminderung durch Feuchtigkeit Mi 24 Okt 2012, 03:45 | |
| kein Gesundheitliches Risiko eingehen!
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