Kretschmer: Anonymität im Netz muss möglich sein
von Thorsten Schmitt — Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2011 wiedergibt.
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Einschränkung von Anonymität im Netz als Verstoß gegen die im Grundgesetz geregelte Meinungsfreiheit gewertet. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer: "Anonymes Handeln muss auch im Internet möglich sein. Das Oberlandesgericht Hamm hat ein kluges Urteil gefällt. Es bestätigt die Notwendigkeit von Anonymität im Netz zur Gewährleistung der grundgesetzlich geregelten Meinungsfreiheit. Es kann nicht sein, dass Menschen aus Angst vor Repressalien ihr Recht auf freie Meinungsäußerung nicht ausüben. Das Oberlandesgericht spricht hier zu Recht von der Gefahr einer Selbstzensur."
Kretschmer weiter: "Ein grundsätzliches Recht auf Anonymität im Internet kann es nicht geben. Beispielsweise beim Versandhandel, Behördengängen oder bei bestimmten Zahlungsabläufen im Netz kommt niemand auf die Idee einer anonymen Nutzung.
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