so:
Eine Kündigung kann auch während einer Krankheit ausgesprochen werden. Das ist vielen Arbeitnehmern nicht bekannt. In den meisten Fällen verhindert vielmehr das in Deutschland geltende Kündigungsschutzgesetz, dass ein Arbeitgeber eine Kündigung während Krankheit verfügt.
Grundlegende Voraussetzung für diesen umfangreichen Kündigungsschutz ist, dass der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate lang in seinem Betrieb beschäftigt ist und in diesem Betrieb mindestens zehn Arbeitnehmer und Auszubildende beschäftigt sind. Während einer Probezeit in den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses kann es also ebenso zu einer Kündigung während Krankheit kommen wie auch in einem Kleinbetrieb.
Greift indes das bundesdeutsche Kündigungsschutzgesetz, kommt es nur in besonderen Fällen zu einer Kündigung während einer Krankheit. Gründe können eine übermäßige Häufigkeit von Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers sein, eine lange andauernde Krankheit mit ungewisser Genesung, eine dauerhaft durch die Folgen einer Krankheit erheblich geminderte Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers oder gar den künftig dauerhaften Ausfall seiner Arbeitsfähigkeit.
Quelle: www.welt.de
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ich habe heute ausnahmsweise mal was OHNE entsprechenden gestzestext
gepostet, weil ich, aufgrund meiner ehemaligen arbeitsstelle, genau weiss, dass ein entprechendes gesetz zu Oben genannten sachlagen DEFINITIV EXISTIERT
weil bei meiner ehemaligen Arbeitsstelle jemand oder besser gesagt ETWAS gekündigt wurde, weil es zu oft krank war (über ein halbes jahr im monat 1-2 wochen....)