Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Staatstrojaner geleaktBild: Martin Genter / pixelio.deIn den bisher vierzig Fällen des Einsatzes von Spionagesoftware durch polizeiliche Bundesbehörden
wurden in einem Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten schwere Verstöße gegen geltendes
Recht beanstandet. Die Ermittler schreckten auch nicht vor dem Aufzeichnen und einer Verschriftlichung
von Telefonsex-Dialogen zurück.
Als der Chaos Computer Club (CCC) den Staatstrojaner enttarnte,
wurde nach einigen Tagen der innenministeriellen Konfusion und des
verwirrten Abstreitens Besserung, vor allem aber Aufklärung und
Transparenz versprochen. Die Datenschutzbeauftragten in Bund
und Ländern sollten sich des Falles annehmen und gründlich
hinterfragen, was sich an verfassungsrechtlichen Problemen
und technischen Unzulänglichkeiten angehäuft hatte.
extremnews.com
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