Bundesverwaltungsgericht streicht GEZ-Gebühr für Arbeits-PCs
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden, dass Freiberufler für den beruflich genutzten PC in ihrer Privatwohnung keine zusätzlichen Rundfunkgebühren entrichten müssen. Eine Revision der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurde damit in die Schranken gewiesen.
allem Freiberufler, die in den eigenen vier Wänden auch arbeiten. Hierfür forderte die Gebühreneinzugszentrale bisher zusätzlich Rundfunkgebühren. Die Logik dahinter war simpel. Für beruflich genutzte Rundfunkgeräte muss ebenfalls eine Gebühr entrichtet werden, auch wenn diese in der Privatwohnung stehen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtsauffassung mit seinem gestern veröffentlichten Urteil vollständig kassiert. Zuvor waren die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegen eine Niederlage in vorheriger Instanz in Revision gegangen. Drei Gebührenzähler hatten ursprünglich darauf geklagt, für ihre beruflich genutzten PCs in der Privatwohnung keine zusätzlichen Rundfunkgebühren leisten zu müssen.
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