Vermieter darf funkbasierte Zähler einbauen lassen
von Thorsten Schmitt
Vermieter können von ihren Mietern verlangen, den Einbau moderner, funkbasierter Verbrauchsablesesysteme für den Wärme- und Wasserverbrauch zu dulden. Darauf wies der D.A.S. zufolge der Bundesgerichtshof hin. Dem Urteil nach erlaubt die Heizkostenverordnung auch den Austausch noch funktionsfähiger Zähler gegen modernere.
In einem Mehrfamilienhaus müssen die Kosten für Heizung und Wasser auf die einzelnen Mieter verteilt werden. Wie dies zu geschehen hat, regelt die Heizkostenverordnung. Standard ist heute die verbrauchsabhängige Abrechnung. § 4 der Heizkostenverordnung verpflichtet den Hauseigentümer, den anteiligen Verbrauch der Mieter mit Zählern zu erfassen. Die Mieter haben dies zu dulden.
Der Fall: Ein Vermieter hatte beschlossen, den Verbrauch seiner Mieter künftig mit einem funkbasierten System zu messen. Im Rahmen des regelmäßigen Austauschs der Heizkostenverteiler sollten diese sowie die Zähler für Kalt- und Warmwasser durch die moderneren Geräte ersetzt werden. Deren Vorteil: Es muss kein Ableser mehr in die Wohnung kommen, das Ableseunternehmen kann die Zählerwerte auch aus der Ferne feststellen. Verpasste Termine sind kein Problem mehr. Eine Mieterin weigerte sich jedoch, den Zähleraustausch zu dulden: Sie wollte kein Funksystem in ihrer Wohnung. Der Vermieter klagte auf Duldung des Austausches.
extremnews.com
weiter lesen:Quelle