Kaufvertrag und negative Bewertung bei eBay
Verlangt ein Käufer nach Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigterweise seinen geleisteten Kaufpreis zurück, kann ihm der Verkäufer die Rückzahlung nicht mit dem Argument verweigern, er müsse zunächst seine - nach Ansicht des Verkäufers unberechtigten - schlechten Bewertungen bei Ebay widerrufen.
Kein Anspruch auf Löschung bei negativer eBay-Bewertung
Das OLG Düsseldorf hat mit seiner Entscheidung vom 28.02.2011 - I-15 W 14/11 die Auffassugn des Landgerichtes Düsseldorf bestätigt, dass ein eBay-Verkäufer nicht in einem Eilverfahren die Löschung der negativen Bewertung eines Käufers verlangen kann. Zur Entscheidung: Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ermöglicht es das eBay-Bewertungssystem im Konfliktfall den Beteiligten, unverzüglich ihre Sichtweise zu schildern. Jedenfalls im Eilverfahren, im einstweiligen Verfügungsverfahren, könne daher in der Regel keine Löschung verlangt werden. Im Übrigen sei die Aussage "hat seine ware erhalten, ich aber nie mein geld" im Kern nicht ersichtlich unwahr. Auch die Bezeichnung "Finger weg" überschreite nicht die Grenze zur Schmähkritik.
Quelle hier:finanztip.de